Feuerwerk und Böller könnten rund um die JVA Moabit verboten werden

Feuerwerk und Böller könnten rund um die JVA Moabit verboten werden

Ein Vorfall in der Silvesternacht auf das Jahr 2020 könnte für eine große Veränderung in der JVA Moabit sorgen. Wie üblich wurden neben dem Gelände der JVA in der Silvesternacht zahlreiche Pyrotechnik gezündet, Feuerwerk und Böller waren aktiv.

Zu der gleichen Zeit verübte ein 21-jähriger tschetschenischer Insasse einen Ausbruchsversuch. Er konnte mit den Teilen seines Betts die Gitter am Fenster herausschlagen. Diese wurden wohl nicht fachmännisch angebracht. Anschließend hat er mit Hilfe der zusammengeknoteten Bettwäsche es geschafft, auf das Dach der Anstalt zu gelangen. Eine Sicherheitskamera der Anstalt erfasste die Silhouette des Gefangenen und löste einen Alarm aus, durch die Tatsache aber, dass durch die Pyrotechnik rund 100 Fehlalarme ausgelöst worden sind, nahm das Personal der Anstalt den Alarm nicht ernst. Erst nach einer Zeit haben die Beamten wahrgenommen, dass es sich diesmal um einen echten Alarm handelt und konnten den Tschetschenen aufhalten.

Das Senat prüft nun, ob in der Nähe der Anstalt das abfeuern der Pyrotechnik verboten werden kann, damit die Sicherheitssysteme des Gefängnisses keine Fehlauslösungen haben, und solche Fluchtversuche schneller erkannt und verhindert werden.

JVA Aachen: Bedienstete nach Gefangenenflucht aus Kölner Brauhaus angeklagt

JVA Aachen: Bedienstete nach Gefangenenflucht aus Kölner Brauhaus angeklagt

Weil es während eines Ausgangs eines wegen mehreren Vergewaltigungen zur Sicherheitsverwahrung verurteilten Manns zum Kölner Brauhaus zu einer Flucht der Straftäters gekommen ist, wurden jetzt die beiden Bediensteten der JVA Aachen angeklagt. Sie waren mit dem Mann im Kölner Brauhaus, dort wollte der Häftling auf die Toilette, wovon der durch ein Fenster fliehen konnte. Erst nach einer halben Stunde begannen die beiden Bediensteten, nach dem Mann zu suchen. Sie meldeten anschließend die Flucht an die JVA und die Polizei, da war der Mann jedoch schon knapp eine Stunde lang geflohen.
Die Anklage lautet: Gefangenenbefreiung. Auch, wenn die Beamten dem Mann aktiv nicht geholfen haben zu fliehen, haben sie durch eine lasche Kontrolle seine Flucht ermöglicht.

 

 

JVA Kaisheim: Versucht, durchs Fenster zu entkommen

JVA Kaisheim: Versucht, durchs Fenster zu entkommen

Einen Ausbruchsversuch in der JVA Kaisheim gab es am letzten Freitag. Ein Gefangener nutze den unbeobachteten Moment in der Elektrowerkstatt als er dort alleine war und begann das Gitter am Fenster zu durchsägen. Nicht ohne Erfolg. Er schaffte es, die erste Reihe zu durchsägen – das Pech für den Insaßenm kam jedoch in der zweiten Gitterreihe – dieser war nämlich Alarmgesichert. Und sobald der Häftling versuchte, auch diese zu durchtrennen, bekam er einen Besuch von den alarmierten Vollzugsbeamten. Laut der Anstalt, dachte man sich schon, dass früher oder später ein Gefangener versuchen könnte, durch das Fenster zu entkommen und ließ die Fenster der Werkstatt mit einem Alarm sichern.

 

 

JVA Münster: Beim Möbeltransport abgehauen

JVA Münster: Beim Möbeltransport abgehauen

In der JVA Münster ist am Freitag ein Häftling abgehauen. Zusammen mit einem anderen Insaßen musste der Gefangene beim Möbeltransport helfen. Dies nutze der Herr, um schnell davon zu flitzen. Er konnte von dem Vollzugsbeamten nicht mehr eingeholt werden. Ganz gefährlich ist der Entlaufende nicht. Er soll wegen Urkundenfälschung und Erschleichung von Leistungen in der JVA Münster gewesen sein, für die Anstalt ist es jedoch aber trotzdem ärgerlich.

Videobeitrag des WDR über die Flucht

JVA Gelsenkirchen: Häftling beim Ausgang nicht streng genug überwacht – zwei Justizvollzugsbeamte verurteilt

Weil sie nicht nah genug an einem Freigänger den sie begleitet haben, waren, wurden heute zwei Justizvollzugsbeamte der JVA Gelsenkirchen verurteilt. 3 Mal waren die 59 und 61 jahre alten Beamte mit einem 41-jährigen Häftling unterwegs,welcher wegen Betruges einsaß. Sie ließen ihn alleine in eine Wohnung reingehen, sowie bei dem nächsten Ausgang in eine Bank – in beiden Fällen warteten die Beamten vor der Tür. Als bei dem dritten Ausgang der Häftling flüchtete, versuchten die Beamten ihn einzuholen, schafften es aber nicht. In Folge war der 41jährige insgesamt 3 Monate auf der Flucht. Das Gericht verurteilte nun die Beamten zu 11 Monaten. Aufgrund dieser kleinen Strafe wird das Urteil wohl auf Bewährung ausgefallen sein. Eins steht aber schon jetzt fest: Die Suspendierung der Vollzugsbeamten ist wieder Aufgehoben, denn dafür reicht die Verurteilung nicht aus. Vermutlich werden die Beamte der JVA Gelsenkirchen in Zukunft mit voller Strenge zu den Gefangenen im Ausgang sein.

Dortmund: Der in Hamburg geflohene 19-jährige ist gefasst

Dortmund: Der in Hamburg geflohene 19-jährige ist gefasst

Der letzte Woche aus einem Gericht in Hamburg geflohener 19-jähriger wurde gefasst. Er wurde von der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof aufgeriffen. Der junge Mann entriss sich trotz Handschellen den Beamten im Amtsgericht Hamburg und flüchtete. Er konnte tagelang nicht gefunden werden. Ihm wird vorgeworfen, in den S-Bahnen schlafende Fahrgäste bestohlen zu haben. Der Justizsinator Till Steffen kündigte eine Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der Häftlinge bei der Ausantwortung beim Gericht.

JVA Berlin-Tegel: Zwei Mitglieder der Knastzeitschrift „Lichtblick“ abgehauen

JVA Berlin-Tegel: Zwei Mitglieder der Knastzeitschrift „Lichtblick“ abgehauen

Zwei Mitarbeiter der bei den Häftlingen bekannten Knastzeitschrift „Lichtblick“ sind im Juli aus der Haft geflohen, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Sie seien nicht von ihrem Freigang zurückgekehrt, heißt es.

Für die Insaßen der JVA Berlin-Tegel ist dies eher ein freudiges Ereignis, doch mindestens einer von den geflohenen Insaßen war noch in der „Lichtblick“-Redaktion aktiv, der andere hat die Redaktion im letzten Jahr verlassen. Da die Mitarbeit bei der Zeitschrift äußerst beliebt ist, da sie zum ersten gut bezahlt wird und zum zweiten haben die Redaktionsmitglieder erweiterte Befungnisse, welche den übrigen Gefangenen nicht zu stehen. So dürfen die Redaktionsmitglieder E-Mails erhalten und Telefonate führen. Dadurch, dass die Redaktionsplätze begrenzt sind, bedeutet das Ausscheiden von einem Mitglied der Redaktion, dass ein neuer Häftling in der Redaktion mitarbeiten darf.

 

Die aktuelle Lichtblick-Ausgabe kann übrigens HIER gelesen werden 🙂