Eine vierstellige Summe muss nun die Anstaltsleiterin der JVA Augsburg wegen Freiheitsberaubung durchs Unterlassen zahlen. Durch die Zahlung der Geldstrafe wird das Ermittlungsverfahren gegen die Leiterin eingestellt.
Der Strafantrag gegen die Chefin der JVA kam vom Gericht persönlich. Ein Richter stellte einen Strafantrag, als seine Anweisungen nicht befolgt wurden.
Es ging um einen Untersuchungshäftling, welcher wegen einer Bauch-OP ins Zentralklinikum Augsburg musste. Dies wurde mit der Auflage, den Häftling mit einer Fußfessel an sein Bett zu fesseln. Dies wurde auch gemacht. Jedoch als es Probleme mit dem gesundheitlichen Zustand des U-Häftlings gab und dieser ins Koma fiel, ordnete das Gericht die Entfernung der Fußfessel. Und genau das wurde nicht gemacht. Die Fußfessel wurde am schwerkranken Mann belassen.
Begründet wurde diese Entscheidung durch die mögliche Fluchtgefahr des Gefangenen. Durch die Medikamente würde er die Schmerzen nicht so sehr spüren und könnte auch fliehen. Genau so ost eine kurze Zeit davon schon ein Häftling aus dem Zentralklinikum geflohen, da war man vorsichtig.
Trotzdem war das so nicht in Ordnung, fand das Gericht und nun wird die Anstaltsleiterin die vierstellige Summe zahlen müssen.