JVA Gelsenkirchen: Häftling beim Ausgang nicht streng genug überwacht – zwei Justizvollzugsbeamte verurteilt

Weil sie nicht nah genug an einem Freigänger den sie begleitet haben, waren, wurden heute zwei Justizvollzugsbeamte der JVA Gelsenkirchen verurteilt. 3 Mal waren die 59 und 61 jahre alten Beamte mit einem 41-jährigen Häftling unterwegs,welcher wegen Betruges einsaß. Sie ließen ihn alleine in eine Wohnung reingehen, sowie bei dem nächsten Ausgang in eine Bank – in beiden Fällen warteten die Beamten vor der Tür. Als bei dem dritten Ausgang der Häftling flüchtete, versuchten die Beamten ihn einzuholen, schafften es aber nicht. In Folge war der 41jährige insgesamt 3 Monate auf der Flucht. Das Gericht verurteilte nun die Beamten zu 11 Monaten. Aufgrund dieser kleinen Strafe wird das Urteil wohl auf Bewährung ausgefallen sein. Eins steht aber schon jetzt fest: Die Suspendierung der Vollzugsbeamten ist wieder Aufgehoben, denn dafür reicht die Verurteilung nicht aus. Vermutlich werden die Beamte der JVA Gelsenkirchen in Zukunft mit voller Strenge zu den Gefangenen im Ausgang sein.