JVA Rottweil: Krebs mit Metastasen weil ein Untersuchungshäftling nicht untersucht wurde?

JVA Rottweil: Krebs mit Metastasen weil ein Untersuchungshäftling nicht untersucht wurde?

Ein 60-jähriger Mann, der von Dezember bis August 2014 in der Untersuchungshaft in der JVA Rottweil saß, soll jetzt massive gesundgeitliche Beschwerden haben. Bereits lange Zeit vor seiner Inhaftierung wurde bei dem Mann Krebs diagnostiziert. Der kymphdrüsenkrebs wurde nach einer Behandlung in der Freiheit besiegt und der Mann lebte ohne Beschwerden, musste sich jedoch regelmäßig zur Sicherheit untersuchen lassen. Als er 2014 in die Untersuchungshaft gekommen ist, so der Vorwurf, wurden während seiner U-Haft keine notwendigen spezifischen Untersuchungen durchgeführt, was für den 60-jährigen massive Folgen hatte. Bei der Eingangsuntersuchung in der JVA Rottenburg, wohin der Mann nach seiner rechtskräftigen Verurteilung kam, wurde in seinem Rücken ein schwarzer Fleck entdeckt – ein Tumor. Leider war es zu diesem Zeitpunkt schon zu spät – der Rückentumor hat bereits Metastasen in die Leber gestreut. Die Wirbelsäule musste operativ stabilisiert werden.
Dabei wurde das Personal der JVA Rottweil seitens des Mannes selber, aber auch von seinen Angehörigen auf die notwendige Untersuchung angesprochen. Die JVA, so die Angehörigen, lehnten diese jedoch ab. Das Justizministerium hat über diesen Fall eine andere Meinung: Weder der Häftling selber, noch seine Angehörigen haben sich über die fehlende medizinische Versorgung oder über Beschwerden beschwert. Vielmehr wurde sogar eine Untersuchung in der Heidelberger Uniklinik angeboten, was seitens des Mannes abgelehnt wurde.
Leider kann ich aus meiner Erfahrung mit der Arbeit mit Gefangenen bestätigen, dass die medizinische Versorgung in der Haft nicht ausreichend ist. Immer wieder beschweren sich die Insaßen über Abweisung und nicht durchgeführte Maßnahmen. So lehnt die JVA Offenburg elektrische Zahnbürsten oder spezielle Zahnpasta ab, auch wenn diese vom Arzt verschrieben wurden. Besonders Untersuchungen oder Behandlungen, welche nicht in der Justizvollzugsanstalt durchgeführt werden können, werden am meisten herausgezögert, verschoben oder gar abgelehnt. Aufgrund dieser Erfahrung ist der Bericht des 60-jährigen für mich leider glaubhaft. Zurzeit beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft mit dem Vorfall.
Den vollen Artikel zu der Geschichte können Sie bei der NRWZ lesen.