JVA Zwickau: Wohl keine Abteilung für Suchtkranke Drogenabhängige

JVA Zwickau: Wohl keine Abteilung für Suchtkranke Drogenabhängige

Bereits im März habe ich berichtet, dass in Zwickau eine neue JVA geplant wird. Eine neue JVA ist fast immer gut, denn meistens wird sie nach den aktuellsten Standarts gebaut was für die Gefangenen im Vergleich zu alten Anstalten mehr Komfort bedeutet.

Was die neue Justizvollzugsanstalt nach dem derzeitigen Stand aber nicht bekommt ist eine Station für drogensüchtige Insaßen. Von ca. 3.600 Gefangenen in dem Bundesland Sachsen sind schätzungsweise 900 Menschen so stark abhängig, dass eine Behandlung in so einer Einrichtung notwendig wäre. Und mit der Behandlung dieser Insaßen sieht es in Sachsen wohl nicht so toll aus. Nachdem in Zukunft die sächsische JVA Zeihain geschlossen wird, wird ihre dortige Suchtabteilung wegfallen. Was übrig bleibt, ist dann nur noch eine Anstalt in Sachsen, die über so eine Suchtbehandlungsabteilung verfügt. Nicht gerade viel, wenn man beachtet, dass eine Suchtbehandlung nicht nur paar Tage dauert und die übrig gebliebene einzige Abteilung nicht alle Insaßen gleichzeitig zur Behandlung aufnehmen kann. Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden – da die neue JVA Zwickau sich noch in einem frühen Stadium befindet, kann es noch sein, dass der Plan umgearbeitet wird und die Anstalt doch eine Suchtabteilung bekommt. Dies jedoch ist bis zum heutigen Tag nicht der Fall.

JVA Neuburg: Unter Drogen aus dem Knast zum Gericht

JVA Neuburg: Unter Drogen aus dem Knast zum Gericht

Nicht schlecht staunten am letzten Freitag die Anwesenden einer Gerichtsverhandlung in Ingolstadt. Der zurzeit in der JVA Neuburg untergebrachte Angeklagter, welcher direkt aus der Anstalt mit Handschellen auf den Armen gekommen ist – verhielt sich nicht adequat. Eher weckte er den Verdacht, unter Drogen zu stehen. Der 24-jährige, welcher deshalb angeklagt wurde, weil er unter Drogeneinfluss einem Bekannten mit einer Schere ein Auge ausstach bekam im Gerichtssaal mal Lachanfälle, mal begann er zu weinen. Letztendlich mussten die Justizbeamten, die Anzahl welcher von 2 auf 4 erhöht worden ist, den Angeklagten zu Boden werfen und fixieren. Ein Amtsarzt stellte bei dem 24-Jähirgen eine Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der Einnahme unbekannter Substanzen fest und die Verhandlugn wurde vertagt.

Interessant, wie der Mann an die Substanz gekommen ist. Er war nur seit wenigen Wochen in der JVA, es reichte jedoch völlig, um sich in der Anstalt mit Stoff versorgen zu können.